Unfall?
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt? Dann sind Sie bei mir
genau richtig. Ich helfe Ihnen gerne bei der gesamten
Schadensabwicklung.
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Wahl des KFZ-Sachverständigen
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung bzw. zur Ermittlung
des Schadensersatzanspruchs zu bestellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn durch die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein KFZ-Sachverständiger beauftragt wurde. Sie sind nicht verpflichtet, dieses beauftragte Gutachten zu akzeptieren. Grundsätzlich muss die Versicherung
des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten tragen.
Die Beweissicherung
Im Schadenfall ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass eine Erstattung des Schadens erfolgen kann. Durch das Festhalten der Beweise werden die Schadenhöhe sowie der Umfang dokumentiert und Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Reparieren oder Auszahlen?
Bei unverschuldet entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug haben Sie generell Anspruch auf Schadenersatz. Beste Voraussetzung für eine faire Schadensregulierung ist ein Gutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommt dabei für die Kosten für Reparatur und Begutachtung auf. Auf Grundlage des Gutachtens können Sie den Schaden entweder in der Werkstatt Ihres Vertrauens beheben oder sich den fiktiven Abrechnungsbetrag ausbezahlen lassen. Ob Reparatur oder Auszahlung – generell empfiehlt sich im Schadensfall eine Beratung durch einen kompetenten Kfz-Sachverständigen. Der Gutachter schätzt Ihren Kfz-Schaden professionell ein, wägt unbedingt notwendige Reparaturen ab, die die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs gewährleisten und informiert Sie zur Erstattungsfähigkeit Ihres Schadenersatzanspruchs.