Unfall - Kraftfahrzeug Sachverständiger Werner Koch

KFZ-Sachverständiger
59348 Lüdinghausen Sendener Str. 9
Werner Koch
Telefon: +49 2591 792984
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Unfall?


Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt? Dann sind Sie bei mir
genau richtig. Ich helfe Ihnen gerne bei der gesamten
Schadensabwicklung.

info@kfz-sv-koch.de

+49 2591 792984
Wahl des KFZ-Sachverständigen
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer  Wahl zur Beweissicherung bzw. zur Ermittlung
des Schadensersatzanspruchs  zu bestellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn durch die  Versicherung des Unfallverursachers bereits ein KFZ-Sachverständiger  beauftragt wurde. Sie sind nicht verpflichtet, dieses beauftragte  Gutachten zu akzeptieren. Grundsätzlich muss die Versicherung
des  Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten tragen.
Die Beweissicherung
Im Schadenfall ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenumfang  und Schadenhöhe unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass eine  Erstattung des Schadens erfolgen kann. Durch das Festhalten der Beweise  werden die Schadenhöhe sowie der Umfang dokumentiert und Sie können Ihr  Fahrzeug reparieren lassen.
Reparieren oder Auszahlen?
Bei unverschuldet entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug haben Sie  generell Anspruch auf Schadenersatz. Beste Voraussetzung für eine faire  Schadensregulierung ist ein Gutachten durch einen unabhängigen  Kfz-Gutachter. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommt dabei  für die Kosten für Reparatur und Begutachtung auf. Auf Grundlage des  Gutachtens können Sie den Schaden entweder in der Werkstatt Ihres  Vertrauens beheben oder sich den fiktiven Abrechnungsbetrag ausbezahlen  lassen. Ob Reparatur oder Auszahlung – generell empfiehlt sich im  Schadensfall eine Beratung durch einen kompetenten Kfz-Sachverständigen.  Der Gutachter schätzt Ihren Kfz-Schaden professionell ein, wägt  unbedingt notwendige Reparaturen ab, die die Verkehrssicherheit Ihres  Fahrzeugs gewährleisten und informiert Sie zur Erstattungsfähigkeit  Ihres Schadenersatzanspruchs.



KFZ Sachverständiger
   Werner Koch
TELEFON +49 2591 792984



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